Verbraucherkreditrichtlinie von EU-Staaten aktualisiert

09.10.2023
Die EU-Länder haben die neue Verbraucherkreditrichtlinie gebilligt. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie verbessert den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ver- und Überschuldung durch Kredite wesentlich.

Die EU-Länder haben die neue Verbraucherkreditrichtlinie am 9. Oktober 2023 gebilligt.

Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke dazu: "Die neue Verbraucherkreditrichtlinie verbessert den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ver- und Überschuldung durch Kredite wesentlich. Künftig gelten die Schutzregelungen auch für Kleinkredite unter 200 Euro, Überziehungskredite, unentgeltliche Kredite sowie kurzfristige Kredite mit geringen Kosten. Ich begrüße, dass damit auch "Buy now pay later"-Kredite dem Schutz der Richtlinie unterliegen, denn diese Bezahlform ist im Online-Handel weit verbreitet.

Wichtig ist auch, dass Kreditinformationen übersichtlicher dargestellt werden müssen. Das fördert informierte Entscheidungen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Künftig ist irreführende Werbung verboten und es muss klar darauf hingewiesen werden, dass die Aufnahme eines Kredites Geld kostet. Ein besonderes Anliegen war mir auch, dass Maßnahmen zur Begrenzung übermäßig hoher Zinsen und Gesamtkosten ergriffen werden müssen.

Erstmals enthält die Richtlinie auch eine Regelung zu Schuldnerberatungsdiensten. Zukünftig müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher mit finanziellen Problemen unabhängige Schuldenberatungsdienste zu begrenzten Gebühren zur Verfügung stehen. Zudem wird der Schutz vor Ver- und Überschuldung dadurch verbessert, dass Kredite nicht mehr ohne positive Kreditwürdigkeitsprüfung vergeben werden dürfen."

Hintergrund:

Die neue Verbraucherkreditrichtlinie überarbeitet die Vorgängerrichtlinie aus dem Jahr 2008 grundlegend, verbessert den Verbraucherschutz auf dem Markt für allgemeine Verbraucherkredite und trägt der fortschreitenden Digitalisierung dieses Markts Rechnung. Die Richtlinie beinhaltet insbesondere die folgenden verbraucherschützenden Neuerungen:

Sogenannte "Buy now pay later"-Produkte sind neue digitale Finanzinstrumente, bei denen die Kreditgewährung ausschließlich dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen dient. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird es ermöglicht, Käufe zu tätigen und diese erst im Laufe der Zeit abzuzahlen. Vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen bleibt jedoch auch künftig die Einräumung kurzer Zahlungsziele durch den Händler selbst. Dadurch wird sichergestellt, dass Händler ihren Kundinnen und Kunden die in Deutschland beliebte verbraucherfreundliche Zahlungsmethode des Rechnungskaufs weiter anbieten können, ohne die Informationsvorgaben der Verbraucherkreditrichtlinie erfüllen und eine Kreditwürdigkeitsprüfung durchführen zu müssen. Die neue Richtlinie wird Überziehungskredite künftig umfassender regeln als bislang und den Verbraucherschutz auch bei Überziehungskrediten stärken. Zudem sollen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit übermäßig hohen Zinsen oder Kosten des Kredits belastet werden.

Die Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung werden an das Schutzniveau der Wohnimmobilienkreditrichtlinie angeglichen: Dabei wird insbesondere der Maßstab für die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft und die Maxime "Keine Kreditgewährung ohne positive Kreditwürdigkeitsprüfung" verankert. Die Prüfung der Kreditwürdigkeit soll beurteilen, inwiefern die Verbraucherin beziehungsweise der Verbraucher die Fähigkeit haben, den Kredit zurückzuzahlen. Dabei sollen auch besondere Umstände, beispielsweise bei Studienkrediten zukünftige Einkünfte, berücksichtigt werden können. Kredite sollen nur bereitgestellt werden, wenn die Beurteilung ergibt, dass eine Rückzahlung wahrscheinlich ist. Damit sollen unverantwortliche Kreditvergabepraktiken und Überschuldung verhindert werden.

Die Standardinformationen sollen in klarer, prägnanter und auffallender Art und Weise und anhand eines Beispiels dargestellt werden, damit Verbraucherinnen und Verbraucher verschiedene Angebote miteinander vergleichen können. Sie sollen alle wesentlichen Informationen auf einen Blick erkennen können. Dabei soll den technischen Einschränkungen bestimmter Medien, wie beispielsweise Bildschirmen oder Mobiltelefonen, Rechnung getragen werden.

Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie werden die Mitgliedstaaten erstmals dazu verpflichtet, für Verbraucher und Verbraucherinnen, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, unabhängige Schuldnerberatung zu begrenzten Entgelten bereitzustellen. Ziel ist es, Verbraucher und Verbraucherinnen in finanziellen Schwierigkeiten individuell dabei zu unterstützen, Schulden abzubauen. Die Unterstützung soll von unabhängigen professionellen Akteuren geleistet werden, die insbesondere keine Kreditgeber oder Kreditvermittler sind. Um betroffene Verbraucher und Verbraucherinnen nicht unnötig finanziell zu belasten, sieht die Richtlinie zudem begrenzte Entgelte für die Inanspruchnahme von Schuldnerberatungsdiensten vor.

Die Richtlinie wird nun im EU-Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

09.10.2023 | Meldung Verbraucherschutz

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