Personalisierte Werbung und Tracking

Datenschutz ist ein Grundrecht. Es wird in der Europäischen Grundrechtecharta garantiert und durch Gesetze wie der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie dem deutschen Bundesdatenschutzgesetz konkretisiert. Zu den wesentlichen Datenschutzregeln gehört, dass Unternehmen und Behörden Ihre Daten nur erheben, speichern oder nutzen dürfen, wenn eine gesetzliche Regelung dies erlaubt oder wenn Sie ausdrücklich, informiert und freiwillig eingewilligt haben. Außerdem muss jedes Unternehmen und jede Behörde Ihnen auf Ihre Anfrage hin sämtliche Daten, die über Sie gespeichert sind, schriftlich nennen sowie eine Kopie erteilen. Sie haben auch das Recht zu erfahren, woher das Unternehmen diese gespeicherten Daten hat, an wen diese Daten von dort weitergeleitet wurden und zu welchen Zwecken die Daten gespeichert werden.

Auskunft und Kopie über gespeicherte Daten

Welche Daten ein Unternehmen über uns gespeichert hat, muss es auf Nachfrage hin mitteilen. Nach dem geltenden Datenschutzrecht haben Sie einen Anspruch darauf, zu erfahren,

  • welche Daten über Ihre Person gespeichert sind,
  • woher das betreffende Unternehmen diese Daten hat,
  • an wen die Daten weitergegeben wurden und
  • zu welchem Zweck sie gespeichert wurden.

Möchten Sie diese Informationen erhalten, müssen Sie sich schriftlich an das betreffende Unternehmen wenden und – unter Verweis auf ihren Anspruch nach Paragraf 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) – Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen. Setzen Sie dem Unternehmen dazu eine angemessene Frist (zwei bis drei Wochen). Sicherheitshalber sollten Sie das Schreiben per Einschreiben oder mittels Fax mit Sendebestätigung abschicken. Daneben können Sie auch eine Kopie der Daten anfordern.

Sie können sich auch gegen die werbliche Nutzung Ihrer Daten wenden. Musterschreiben zu Auskunftsersuchen und Widerspruch zur werblichen Nutzung finden Sie auf den Seiten der Verbraucherzentralen und einiger Datenschutzbeauftragter.

Reagiert das Unternehmen nicht auf Ihre Anfrage, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz wenden. Deren Zuständigkeit richtet sich nach dem Bundesland, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat. Eine Liste der Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragen der einzelnen Bundesländer für den nicht-öffentlichen Bereich finden Sie unten.

Vermeiden Sie im Internet unnötige Angaben über sich

Geben Sie bei Anmeldungen oder Bestellungen so wenige Daten wie möglich an. So reichen für eine Bestellung bei einem Online-Versandhandel beispielsweise Angaben über Zahlungsmodalitäten, Rechnungs- und Lieferadresse aus. Das Geburtsdatum ist nicht zwangsläufig von Bedeutung, könnte aber Einfluss auf die Zahlungsmodalitäten (zum Beispiel auf Rechnung) haben. Trotzdem wird es – genauso wie anderen Daten, die eigentlich für die Bestellabwicklung nicht erforderlich sind – von Unternehmen häufig abgefragt. Angaben über Geschlecht oder das bevorzugte Genre erlauben Unternehmen genauere Einschätzungen unserer Interessen. Mit Hilfe dieser Angaben können sie ihre Werbung noch gezielter gestalten – und so wiederum ihre Verkaufschancen erhöhen.

Auch lassen sich solche Daten mit persönlichen Angaben gewinnbringend anderen Unternehmen zur Nutzung bereitstellen. Achten Sie daher stets darauf, welche Felder Pflichtfelder, also zwingend von Ihnen auszufüllen sind, und welche Angaben nur optional sind. Wenn Unternehmen das Ausfüllen von Feldern zwingend voraussetzen, deren Inhalt für die Bestellabwicklung nicht erforderlich sind, kann ein Rechtsverstoß vorliegen. Wenden Sie sich in diesen Fällen an die für das Unternehmen zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde. Die Zuständigkeit richtet sich dabei in der Regel nach dem Sitz des Unternehmens. Die Kontaktdaten zu allen Aufsichtsbehörden finden Sie unten.

Video: Was machen Cookies auf Webseiten?

Viele digitale Angebote lassen sich ohne Bezahlung nutzen. Apps und Webseiten erscheinen deshalb kostenlos. Die Angebote finanzieren sich stattdessen über das Anzeigen von personalisierter Werbung, indem digitale Werbeflächen an zahlende Unternehmen bereitgestellt werden.

Viele Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, unser Verhalten im Internet, in Apps oder auf unserem Smartphone zu erfassen und sehr genaue Profile über Sie zu erstellen (sogenanntes "Tracking"). Diese Profile dienen dann als Grundlage dafür, Ihnen personalisierte Werbung anzuzeigen. Trackingdienstleister und Werbeunternehmen sowie Webseitenbetreiber oder Appanbieter kooperieren miteinander und profitieren gemeinsam von der Möglichkeit, zielgerichtete Inhalte an Sie auszuliefern.

Technisch erfolgt das Tracking oft über Informationen, die Ihr Gerät beim Surfen preisgibt oder über Dateien, die auf Ihrem Gerät extra zu dem Zweck gespeichert werden (zum Beispiel sogenannte "Cookies"), um Sie und Ihr Gerät wiederzuerkennen. Sowohl das Auslesen dieser Informationen als auch das Speichern von zum Beispiel Cookies ist nur zulässig, wenn Sie vorab eingewilligt haben. Viele Webseiten und Apps zeigen dafür beim Aufrufen der Seite oder der App Banner und Pop-Ups an, mit denen um die Einwilligung gebeten wird. Teilweise können die Inhalte nur genutzt werden, wenn entweder eingewilligt wird oder alternative Abo-Modelle bezahlt werden. Rechtlich ist derzeit umstritten, ob diese Wahl zwischen Tracking oder Bezahlen zulässig ist.

Schauen Sie sich die Informationen in diesen Bannern und Pop-Ups in jedem Fall genauer an und akzeptieren Sie nur solche Bedingungen, die Sie für angemessen halten.

Datensparsames Surfen im Netz

Surfen im Netz hinterlässt digitale Spuren. Einige davon sind technisch nicht vermeidbar, andere können durch datensparsames Surfen reduziert werden. Haben Sie sich schon einmal selbst mit einer Internetsuchmaschine (zum Beispiel Google, Bing, DuckDuckGo, Ecosia oder Startpage) gesucht? Um zu erfahren, welche Daten über Sie im Netz gespeichert sind, können Sie einfach einmal Ihren eigenen Namen in eine Suchmaschine eingeben. Diese listet Ihnen dann alle Ergebnisse auf, die zu Ihnen im Internet gefunden wurden. Klicken Sie auch auf "Bilder", um zu sehen, ob und wenn ja, welche Fotos von Ihnen im Netz kursieren.

Um sicher und datensparsam im Internet unterwegs zu sein, können Sie ein paar Vorkehrungen treffen: Installieren Sie beispielsweise die Sicherheitsaktualisierungen Ihres Browsers regelmäßig. Und schauen Sie sich auch die Voreinstellungen an. Was sagen sie über die Verwendung von Cookies, Pop-up-Fenstern und Co?

Auch beim Versenden und Empfangen von E-Mails sollten Sie etwas tun. Da IhreE-Mails auf dem Server Ihres Anbieters gespeichert werden, sollten Sie diesen Anbieter sorgfältig auswählen. Werfen Sie dazu einen Blick auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Wenn Sie wirklich sicher gehen wollen, dass Ihre E-Mails außer Ihnen und dem Empfänger niemand mitliest, sollten Sie Ihre Nachrichten verschlüsseln und signieren. Einige Anbieter haben bereits eine sehr einfache, optionale Ende-zu-Ende-Verschlüsselung in ihre E-Mail-Produkte integriert, die Sie auf komfortable Weise standardmäßig nutzen können.

Sicher in sozialen Netzwerken

Gerade soziale Netzwerke wie Instagram, Twitter, Facebook und Co. speichern und nutzen viele unserer persönlichen Daten.

Nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) sind Diensteanbieter dazu verpflichtet, die Nutzung – soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar – anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen. Dennoch verlangen viele soziale Netzwerke für die Anmeldung den echten Namen.

Diesen "Klarnamenzwang" nutzt auch Facebook. Das Unternehmen prüft bei einer Anmeldung die Echtheit eines Namens – und sperrt den entsprechenden Account, sollte sich der Name als falsch herausstellen. Ob dieses Vorgehen von Facebook rechtmäßig ist, ist gerichtlich noch nicht geklärt.

Werfen Sie auch einen Blick in die Nutzungsbedingungen der Anbieter. Vieles ist den meisten Nutzern von sozialen Netzwerken gar nicht bewusst.

Sichere Nutzung von Apps

Wenn Sie Apps (mobile Applikationen) auf Smartphone oder Tablet herunterladen und nutzen, werden eine Reihe von personenbezogenen Daten verarbeitet. So kann es sein, dass bei der Nutzung einer App die Daten aus Ihrem persönlichen Adressbuch auf einem anderen Servergespeichert und ausgewertet werden. Häufig verlangen die Apps eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Nutzung der App nicht erforderlich sind. Warum muss eine Taschenlampen-App auf Ihr persönliches Adressbuch zugreifen oder die Standorterfassung aktivieren? Da Sie das mobile Endgerät ständig bei sich tragen, können besonders sensible Daten wie zum Beispiel Ihre Aufenthaltsorte betroffen sein. Daraus lässt sich ein umfassendes Bewegungsprofil des Nutzers erstellen. Informieren Sie sich vor dem Herunterladen einer App über die Datenverarbeitung. Erteilen Sie nur die Einwilligung für solche Datenverarbeitungen, die für die Nutzung der App erforderlich sind.

Nutzung verschiedener Internet-Dienste aus einer Hand

Manche Unternehmen bieten verschiedene Internet-Dienste aus einer Hand an, so zum Beispiel Google, Apple oder Microsoft. So kann man beispielsweise mit Google mit den verschiedenen Google-Diensten eine Suchmaschine nutzen, sich Karten anschauen, eine App aus dem App-Store herunterladen oder E-Mailsversenden und empfangen. Was auf den ersten Blick für den Nutzer vielleicht praktisch erscheinen mag, birgt auch Gefahren: Anhand der zusammengelegten Nutzerdaten können Unternehmen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellen. Verwendet man einen Dienst anonym, einen anderen Dienst desselben Anbieters aber unter dem richtigen Namen, werden diese Angaben zusammengelegt und sozusagen "ent-anonymisiert". Aus Datenschutzsicht ist es daher besser, für unterschiedliche Dienste unterschiedliche Anbieter zu nutzen.

Stand: 21.06.2023

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