BMUV-Halbzeitbilanz 2023

Erste Halbzeit der Legislaturperiode:

Porträt Steffi Lemke

Echte Fortschritte im Umwelt- und Verbraucherschutz

Erste Halbzeit der Legislaturperiode: Zwei Jahre BMUV

Die neue Bundesregierung hat sich zum Amtsantritt ein ambitioniertes Programm vorgenommen: unsere Natur, unsere Umwelt und unsere Gesellschaft zukunftsfähig gestalten und die Versäumnisse der Vergangenheit wettmachen.

Seit Beginn der Legislaturperiode sind wir mit schwerwiegenden geopolitischen Krisen und Herausforderungen konfrontiert. Diese beeinflussen und beschränken unsere Handlungsmöglichkeiten in vielen Fragen. Dennoch hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) die sozial-ökologische Transformation entschlossen und verantwortungsvoll vorangebracht.

Bilder-Collage: Steffi Lemke im Laufe ihrer Amtszeit

Nach der Hälfte der Legislaturperiode hat das BMUV bereits rund 80 Prozent der eigenen Vorhaben erfolgreich umgesetzt oder auf den Weg gebracht. Dabei haben wir die globale Dreifachkrise aus Klimakrise, Artenaussterben und Umweltverschmutzung bei allen Vorhaben im Blick und schaffen, wo immer möglich, Lösungen, die mehrfachen Nutzen bringen.

Schon jetzt ist klar: Es wurden zentrale Erfolge im Umwelt- und Verbraucherschutz erreicht.

Video: Erste Halbzeit der Legislaturperiode

Steffi Lemke mir ANK-Broschüre in der Hand.

Natürlicher Klimaschutz als zentraler Baustein der Klimapolitik etabliert

Das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz, kurz ANK, das im März 2023 im Kabinett mit einem Finanzvolumen von vier Milliarden Euro beschlossen wurde, hat einen dreifachen Nutzen: Es hilft erstens beim Erreichen der Klimaschutzziele, weil intakte Moore, Auen und Wälder Treibhausgase binden. Es dient zweitens der Wiederherstellung der Natur und stärkt die Artenvielfalt. Es hilft drittens bei der Vorsorge gegen die Folgen der Klimakrise, weil intakte Ökosysteme widerstandsfähiger sind – sie können etwa mehr Wasser speichern, halten es in der Landschaft und beugen damit auch Dürren vor. So werden auch die Existenzgrundlagen für die Land- und Forstwirtschaft langfristig gesichert.

Mit dem ANK sollen Wälder und Auen renaturiert, Moore wiedervernässt oder Städte grüner gemacht werden. Es umfasst 69 Maßnahmen in 10 Handlungsfeldern: Moore, Wälder, Meere, Böden, Siedlungsflächen und weitere. 2023 wurden erste Förderrichtlinien veröffentlicht. Für das Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen im ländlichen Raum" gingen bis zum 31. Oktober über 200 Skizzen ein. Diese werden nun zügig ausgewertet. Zudem werden im Rahmen des KfW-Umweltprogramms Unternehmen gefördert, die auf ihren Betriebsflächen Maßnahmen für natürlichen Klimaschutz umsetzen wollen. Weitere Programme, zum Beispiel für Wildnisflächen, Stadtnatur und bodenschonende Landmaschinen werden derzeit erarbeitet.

Mit dem Kompetenzzentrum Natürlicher Klimaschutz wurde eine bundesweite Anlaufstelle für fachliche Beratung und Information zu den Fördermöglichkeiten des ANK geschaffen. Es hilft, alle Akteurinnen und Akteure des Natürlichen Klimaschutzes in den Ländern, Regionen und in den Städten und Gemeinden miteinander zu vernetzen. Lokal können dies beispielsweise Klimaanpassungs- oder Klimaschutzmanager*innen sein, aber auch engagierte Vertreterinnen und Vertreter aus Organisationen und Verbänden. Ziel ist es, das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz mit seinen Projekten und Programmen schnell und unkompliziert in die Fläche zu bringen und dabei vorhandene Strukturen zu nutzen. Regionalagenturen werden eine wichtige Schnittstelle zwischen Bund, Ländern und den Akteurinnen und Akteure vor Ort bilden.

Gebäude in der Stadt mit vielen grünen Bäumen

Erstes Bundesgesetz für Klimaanpassung, das das Land schützt und auf die Folgen der Klimakrise vorbereitet

Die Folgen der Klimakrise spüren wir jedes Jahr stärker: Die Temperaturrekorde häufen sich, Dürren, Hitzesommer, Waldbrände, Starkregen und Hochwasser beobachten wir jetzt auch in Deutschland. Dafür wollen wir Vorsorge treffen. Unsere Infrastruktur, unsere Städte und Dörfer, aber auch unser Gesundheitssystem sind noch nicht ausreichend auf die neue Situation vorbereitet. Zum ersten Mal wird es deshalb ein Bundesgesetz zur Klimaanpassung (Klimaanpassungsgesetz) geben.

Das Gesetz wurde im November vom Bundestag beschlossen und soll Mitte des kommenden Jahres in Kraft treten. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen, Strategien zu entwickeln, wie vor Ort mit den Herausforderungen der Klimakrise umgegangen werden kann. Ziel ist es, dass wir in Deutschland weiterhin gesund und sicher leben können. Bei der Klimaanpassung geht es um Risikovorsorge, aber auch um Gesundheitsschutz, um den Erhalt der Lebensqualität und um das Sichern unserer Infrastruktur und der wirtschaftlichen Basis unseres Landes. Beispielweise sind neue Grünflächen in Städten gut für den Hitzeschutz und speichern zugleich das Regenwasser für Trockenzeiten.

Mit dem Zentrum KlimaAnpassung wurde die erste bundesweit tätige Beratungs- und Informationsstelle eingerichtet, die sich mit ihren Angeboten und Dienstleistungen speziell an Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen richtet. Sie unterstützt bei der Planung, Umsetzung und Identifizierung von Fördermöglichkeiten für Maßnahmen zur Klimaanpassung. Auch Klimaanpassungsmanagerinnen und -manager werden vom BMUV gefördert, um lokale Klimaanpassungskonzepte in den Kommunen zu erstellen und zu koordinieren.

Internationale Flaggen vor dem UN-Gebäude in New York

Mehr Multilateralismus: bedeutende Erfolge im Internationalen Umweltschutz

Trotz der schwierigen geopolitischen Lage konnte die Weltgemeinschaft im Umweltschutz bedeutende und langersehnte Erfolge erzielen. Das BMUV hat dabei entscheidend zum Gelingen beigetragen.

Ein historischer Durchbruch war die Verabschiedung des Abkommens zum Schutz der Natur im Dezember 2022 in Montreal. Dort wurde unter anderem das Ziel vereinbart, bis 2030 mindestens 30 Prozent der weltweiten Landes- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen. Außerdem soll die Gefährdung von Mensch und Umwelt durch Pestizide und gefährliche Chemikalien bis 2030 halbiert werden und umweltschädliche Subventionen von 500 Milliarden Dollar abgebaut werden.

Mit der Unterzeichnung des UN-Hochseeschutzabkommens in New York im September dieses Jahres wurde nach über 20 Jahren Verhandlungen ein historischer Meilenstein für den Schutz der Weltmeere erreicht. Zum ersten Mal in der Menschheitsgeschichte ist es damit möglich, die Hohe See – und damit rund 40 Prozent unserer Erdoberfläche – wirklich zu schützen. Dafür gab es bisher keinerlei Rechtsrahmen.

Unter deutscher Präsidentschaft ist es uns auf der Weltchemikalienkonferenz in Bonn gelungen, ein neues globales Rahmenwerk für Chemikalien zu vereinbaren, das den Umgang mit Chemikalien weltweit sicherer macht. Hier hat sich die Weltgemeinschaft ehrgeizige Ziele gesetzt und effektive Schritte für ein sicheres Chemikalienmanagement weltweit vereinbart.

Voraussichtlich bis Ende 2024 wird unter deutschem Ko-Vorsitz ein ambitioniertes UN-Plastikabkommen verhandelt, das den Eintrag von Plastik in die Umwelt signifikant verringern soll.

Ohne das BMUV als treibende und beharrliche Kraft für ambitionierten Umweltschutz in den internationalen Verhandlungen wären diese Erfolge nicht möglich gewesen.

Solarpanele und Windräder

Atomausstieg, Energiewende, Ausbau der Erneuerbaren Energien - umweltfreundliche Energieversorgung, bezahlbar und sicher

Zum 15. April 2023 wurden die letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland abgeschaltet. So endet das Atomzeitalter in Deutschland und damit auch ein jahrzehntelanger Konflikt um eine extrem teure Hochrisikotechnologie. Parallel haben wir im BMUV gemeinsam mit dem BMWK dafür gesorgt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien nach Jahren des Stillstandes wieder deutlich an Dynamik gewinnt.

Rückblickend hat sich gezeigt: Die Atomenergie wurde im Winter 2022/2023 nicht gebraucht und der Atomausstieg hat nicht zu höheren Strompreisen geführt. Gleichzeitig schreitet der Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter dynamisch voran, so dass davon auszugehen ist, dass die Preise weiter sinken werden. Die fossil getriebene Energiepreisexplosion konnte abgeschwächt werden durch einen Boom der Erneuerbaren Energien, durch eine rasche Diversifizierung der Energieimporte und durch eine Energiepolitik, die Verbraucherinnen und Verbraucher und Industrie schützt.

Dabei haben wir uns als Bundesverbraucherschutzministerium vor allem erfolgreich für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher eingesetzt: für die Schaffung der Energiepreisbremsen, für die Entlastungspakte und für den besseren Schutz vor Energiesperren. Auch die Erleichterungen für Balkonsolaranlagen waren uns besonders wichtig.

Frau shoppt im cafe online am Laptop.

Starke verbraucherpolitische Stimme in der EU

Wir konnten im Digital Services Act erreichen, dass manipulative und irreführende Geschäftspraktiken (sogenannte Dark Patterns) auf Online-Vermittlungsdiensten nicht mehr verwendet werden dürfen. Auch dürfen sensible persönliche Daten nicht mehr für personenbezogene Werbung genutzt werden.

Bei den Verhandlungen zur neuen Verbraucherkreditrichtlinie konnten wir deutliche Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen. Anbieter müssen Kreditinformationen künftig übersichtlicher gestalten. Irreführende Kreditwerbung ist verboten und es muss in der Werbung klar darauf hingewiesen werden, dass die Aufnahme eines Kredites mit Kosten verbunden ist. Künftig gelten die Verbraucherschutzregelungen auch für kleine Kredite wie "buy now and pay later", die besonders leicht in Verschuldungen führen können.

Auch die Einführung einer Verbandsklage zur Durchsetzung von Verbraucherrechten ist ein Meilenstein für den Verbraucherschutz. Hier war uns besonders wichtig, dass möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher von Verbandsklagen profitieren können, indem sie ausreichend lang Zeit haben, sich einer Klage anzuschließen.

Außerdem wollen wir Greenwashing verhindern. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Werbung zur Umweltfreundlichkeit eines Produkts auch zutrifft, vollständig ist und klar kommuniziert wird. Insbesondere wird künftig die undifferenzierte Werbung mit Begriffen wie "klimaneutral" unzulässig sein, wenn diese nur auf Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Lieferkette basiert.

Handys und Tablets werden künftig besser reparierbar sein. Das konnte in den europäischen Ökodesign-Regelungen erreicht werden. Ab 2025 müssen Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stehen. Auch ein Reparierbarkeitsindex wird sich dann auf diesen Geräten finden: Auf einer Skala von A-E müssen Hersteller angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar sind.

Moorlandschaft im Sonnenuntergang

... weitere wichtige Erfolge:

Erdkugel in einem Regentropfen auf einem grünem Blatt

Und jetzt? Ein Ausblick auf die zweite Hälfte der Legislaturperiode

Für die zweite Hälfte der Legislaturperiode haben wir noch einiges vor: Wir treiben die Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter voran und werden eine ambitionierte Kreislaufwirtschaftsstrategie vorlegen. Dazu wird auch das UN-Plastikabkommen beitragen, das 2024 unter deutschem Ko-Vorsitz weiterverhandelt wird. Außerdem wollen wir ein Recht auf Reparatur auf europäischer Ebene verankern und dieses auf nationaler Ebene mit einem Reparatur-Gesetz und einem Förderprogramm "Reparieren statt Wegwerfen" stärken. Mit einem Gesetz für weniger Verpackungsmüll wollen wir das Verpackungsgesetz so verbessern, dass es sowohl der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher als auch der Umwelt nutzt. Bei den Verhandlungen zur EU-Kosmetik-Verordnung und zur EU-Spielzeug-Verordnung werden wir uns für einen starken Verbraucherschutz einsetzen, der mit verbesserten Informationsmöglichkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher beginnt und einen noch besseren Schutz vor schädlichen Substanzen im Blick hat. Auch die Verbraucherbildung werden wir gemeinsam mit den Ländern stärken – im Januar 2024 startet die von uns initiierte Bund-Länder-Arbeitsgruppe hierzu.

Auf das Klimaanpassungsgesetz wird eine Klimaanpassungsstrategie der Bundesregierung mit messbaren Zielen folgen, die konkrete und sichtbare Verbesserungen beim Schutz vor den Folgen des Klimawandels bringen wird.

Nach den internationalen Verhandlungserfolgen beim Biodiversitäts- und Meeresschutz wollen wir unsere Verpflichtungen auch national umsetzen und weiter vorantreiben. Die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) ist das wesentliche Instrument zur Umsetzung internationaler Verpflichtungen zum Schutz der Biodiversität. Die NBS 2030 wird alle für den Biodiversitätsschutz zentralen Themen mit neuen Zielen strategisch unter einem Dach bündeln und die Verursacher für den anhaltenden Verlust der biologischen Vielfalt adressieren sowie die verbesserte Umsetzung in den Vordergrund stellen.

Die Meeresoffensive der Bundesregierung wird durch die Verabschiedung einer Nationalen Meeresstrategie weiter Wirkung entfalten. Wir werden zehn Prozent der deutschen Nord- und Ostsee streng schützen und dort Zonen frei von schädlicher Nutzung ausweisen.

Wege zum Dialog

Gute Politik für Umweltschutz und Verbraucherschutz gelingt, wenn sie gemeinsam gestaltet wird. Schreiben Sie uns oder beteiligen Sie sich an unseren Dialogangeboten.